Rechtsstand: Juli 2026. Der Energieausweis bei Vermietung ist seit dem 28. April 2023 Pflicht, und ab dem 29. Mai 2026 müssen die Energieeffizienzklasse und der EP-Wert auch in der Mietanzeige erscheinen. Details überprüfen Sie im Gesetz über die energetische Gebäudeeigenschaften.
Mieten ist nicht nur Vertrag und Kaution
Der Vermieter schließt in der Regel den Vertrag, die Kaution und das Übergabeprotokoll ab – und damit endet die Liste der „Papiere“. Dabei fügen die Vorschriften zwei Themen hinzu, die leicht übersehen werden können: Energieausweis (gesetzliche Pflicht) und Zustand der Elektroinstallation (Ihre Verantwortung als Eigentümer). Beide können mit einem Technikerbesuch erledigt werden – dazu am Ende mehr.
Energieausweis bei Vermietung: Kopie für den Mieter, Klasse in der Anzeige
- Bei Abschluss des Mietvertrags übergeben Sie dem Mieter eine Kopie des Energieausweises – die Pflicht gilt auch für befristete und institutionelle Vermietungen;
- Bei fehlendem Energieausweis droht eine Geldstrafe, in der Praxis bis zu 5.000 zł;
- Ab 2026 sollten die Energieeffizienzklasse und der EP-Wert bereits in der Mietanzeige enthalten sein – Mieter vergleichen Angebote auch nach den voraussichtlichen Heizkosten;
- Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig – einer reicht für viele aufeinanderfolgende Verträge, es sei denn, Sie führen eine thermische Modernisierung durch oder tauschen die Wärmequelle aus.
Grundlagen – was ein Energieausweis ist, wer ihn erstellt und was die Klassen A+–G bedeuten – finden Sie im Leitfaden zum Energieausweis.
Installation: Für eine funktionierende Elektrik sind Sie verantwortlich
Das Bürgerliche Gesetzbuch stellt klar: Der Vermieter muss die Räumlichkeiten während der gesamten Mietdauer in einem für den vereinbarten Gebrauch geeigneten Zustand halten. Kleinigkeiten (Glühbirnenwechsel, Türgriffreparatur) gehen zu Lasten des Mieters – aber die Elektroinstallation ist keine Kleinigkeit. Eine funkennde Steckdose, ein heiß werdender Sicherungskasten oder ein auslösender FI-Schalter sind Reparaturen auf Ihrer Seite, und vernachlässigt – auch Ihr Risiko.
Wenn es zu einem Brand oder Stromschlag kommt, werden die ersten Fragen des Versicherers und – im schlimmsten Fall – des Mietervertreters den Zustand der Installation betreffen: wann sie geprüft wurde, von wem, mit welchem Ergebnis. Das Protokoll der Inspektion und Messungen ist ein Nachweis der Sorgfaltspflicht, den Sie in Ihrer Mietakte neben dem Vertrag und der Police aufbewahren. Ohne ihn bleibt es Wort gegen Wort.
Inspektion bei Mieterwechsel – eine gute Praxis
Der natürliche Zeitpunkt für die Überprüfung der Installation ist das Zeitfenster zwischen den Mietern – die Räumlichkeiten sind leer, der Techniker hat Zugang zu allen Steckdosen und dem Verteilerkasten. Was die Inspektion mit Messungen umfasst:
- Besichtigung des Verteilerkastens, der Sicherungen und der Ausstattung (Steckdosen, Schalter);
- Messung des Isolationswiderstands der Stromkreise – erkennt abgenutzte und alternde Kabel;
- Messung des Berührungsschutzes und Test des Fehlerstromschutzschalters (RCD) – desjenigen, der Leben schützt; wenn er in den Räumlichkeiten überhaupt nicht vorhanden ist, erfahren Sie es aus dem Protokoll;
- digitales Protokoll mit Ergebnissen, Bewertung und Empfehlungen.
Übrigens: Wenn der Mieter meldet, dass „die Sicherungen rausfliegen“, beginnen Sie mit unserem Leitfaden über Fehlerstromschutzschalter und Sicherungen – manchmal ist es eine Überlastung, manchmal das erste Anzeichen eines Problems mit der Installation. In Mehrfamilienhäusern werden die Gemeinschaftsflächen von der Eigentümergemeinschaft oder der Verwaltung verwaltet – periodische Gebäudekontrollen beschreiben wir im Beitrag über die Fünfjahresinspektion – aber die Installation in Ihren Räumlichkeiten, hinter dem Zähler, ist Ihr Bereich.
Wie Sie das mit einem Besuch erledigen
Wir kombinieren das Zertifikat und die Inspektion mit Messungen in einem Paket „Inspektion + Zertifikat“: ein Technikerbesuch (normalerweise 2–3 Stunden), ein Zertifikat mit CRCEB-Nummer und ein Protokoll per E-Mail. Im Paket kostet das Zertifikat 308 zł statt 399 zł – insgesamt ab 799 zł brutto für eine typische Wohnung, mit dem Preis sichtbar vor der Terminbestätigung. Die Dokumente dienen Ihnen bei zukünftigen Verträgen über Jahre hinweg: das Zertifikat – 10 Jahre, das Protokoll – als Referenzpunkt für zukünftige Prüfungen.
Bereiten Sie eine Immobilie zur Vermietung vor? Schließen Sie die Formalitäten vor Vertragsunterzeichnung ab: sehen Sie sich das Paket Inspektion + Zertifikat an oder buchen Sie einen Termin online – 2 Minuten, ohne Kontoerstellung.