Pflicht für große Unternehmen und reale Einsparungen

Energieaudit für Unternehmen — technische und messtechnische Unterstützung

Große Unternehmen sind zu einem regelmäßigen Energieaudit verpflichtet. Wir unterstützen den technischen und messtechnischen Teil: Objektprüfung, Messungen, Identifizierung von Verlustbereichen und Empfehlungen mit Effektschätzung.

Wir garantieren keine Einsparungen vor der Analyse, und der Umfang unserer Rolle im Audit wird offen festgelegt – ein vollständiges Audit gemäß Gesetz hat bestimmte Anforderungen und Qualifikationen.

Wen es betrifft

Pflicht zum regelmäßigen Audit.

Energieaudit für Unternehmen

  • betrifft grundsätzlich große Unternehmen,
  • wird regelmäßig (alle 4 Jahre) durchgeführt,
  • Grundlage ist das Gesetz über Energieeffizienz.

Ob Ihr Unternehmen der Pflicht unterliegt, hängt von seiner Größe im Sinne der Vorschriften ab – wir helfen Ihnen, dies vorab zu klären und den Umfang festzulegen.

Die Pflicht und der Umfang des Audits ergeben sich aus dem Gesetz vom 20. Mai 2016 über Energieeffizienz. Die Qualifikation des Unternehmens und der vollständige Umfang des Audits werden individuell bestätigt.

Wie wir Sie unterstützen

Technischer und messtechnischer Teil des Audits.

  1. ObjektprüfungInstallationen, Abnahmen und Rechnungen.
  2. MessungenLasten, Energiequalität, Beleuchtung, Thermografie.
  3. Identifizierung von BereichenWo tatsächlich Verluste entstehen.
  4. EmpfehlungenVarianten mit Schätzung von Effekt und Kosten.
  5. ImplementierungElektrischer Teil nach Entscheidung.
  6. KontrollmessungÜberprüfung des Effekts nach Änderungen.

Fair über die Rolle

Was wir tun und was wir nicht versprechen.

  • Wir unterstützen den messtechnischen und elektrischen Teil des Audits
  • Wir verknüpfen Daten aus Rechnungen und Messungen im Objekt
  • Empfehlungen geben wir mit einer Schätzung des Effekts, nicht mit einer Garantie
  • Ein vollständiges Audit gemäß Gesetz hat bestimmte Anforderungen und Qualifikationen des Auditors – den Umfang der Rolle legen wir offen fest
  • Verwandte Messungen: Energiequalität, Thermografie, Blindleistungskompensation

FAQ

Fragen zum Energieaudit.

Wen betrifft die Auditpflicht?

Grundsätzlich große Unternehmen – die Qualifikation hängt von der Größe des Unternehmens im Sinne der Vorschriften ab. Wir helfen Ihnen, vorab zu klären, ob Sie der Pflicht unterliegen.

Wie oft wird ein Audit durchgeführt?

Regelmäßig, alle 4 Jahre – sofern das Unternehmen weiterhin der Pflicht unterliegt. Die Frist wird ab dem vorherigen Audit berechnet.

Garantieren Sie Einsparungen?

Nicht vor der Analyse. Der Effekt hängt vom Objekt, Profil und den umgesetzten Maßnahmen ab – Empfehlungen geben wir mit einer Schätzung, und das Ergebnis überprüfen wir durch Messungen nach den Änderungen.

Welche Rolle spielen Sie beim Audit?

Wir unterstützen den technischen und messtechnischen Teil: Messungen, Identifizierung von Verlustbereichen und elektrische Empfehlungen. Umfang und Aufgabenverteilung legen wir offen fest, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen.

B2B-Kontakt

Lassen Sie uns über den Umfang des Audits sprechen.

Geben Sie den Typ und die Größe Ihres Unternehmens sowie die Objekte an – wir helfen Ihnen, die Pflicht und den Umfang der technischen Unterstützung zu ermitteln.

Unser Prinzip: Offener Umfang unserer Rolle und Empfehlungen mit einer Schätzung des Effekts – keine Versprechen von Einsparungen vor der Analyse.

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