Geräte unter Kontrolle und im Register

Prüfung von Elektrowerkzeugen und Maschinen mit Protokoll und Register

Regelmäßige Prüfungen der Funktionsfähigkeit und Sicherheit von Elektrowerkzeugen, Verlängerungskabeln und Geräten – mit Kennzeichnung, Protokoll und Terminregister, das vom Arbeitsschutz akzeptiert wird.

Die Häufigkeit der Prüfungen hängt von der Art der Geräte, den Betriebsbedingungen und Empfehlungen ab – wir legen sie für Ihren Gerätepark fest, nicht mit einem einzigen Schlagwort.

Was wir prüfen

Werkzeug- und Gerätepark.

  • Hand-Elektrowerkzeuge
  • Verlängerungskabel und Mehrfachsteckdosen
  • Elektrisch betriebene Maschinen und Geräte
  • Geräte auf Baustellen und in Werkstätten
  • Bürogeräte im vereinbarten Umfang
  • Geräte nach Reparatur oder vor der Zulassung

Prozess

Von der Inventur bis zur Erinnerung.

  1. GeräteinventurInventarisierung und Kennzeichnung.
  2. ZeitplanAn die Nutzung angepasster Zyklus.
  3. PrüfungFunktionsfähigkeit und Sicherheit.
  4. KennzeichnungEtikett mit dem Termin der nächsten Prüfung.
  5. Protokoll und RegisterDokument für den Arbeitsschutz und Gerätehistorie.
  6. ErinnerungSignal vor Ablauf der Gültigkeit.

Was Sie erhalten

Ordnung, die ein Audit besteht.

  • Geräteregister mit Prüfterminen
  • Protokoll für jede Position
  • Kennzeichnung der zur Arbeit zugelassenen Geräte
  • Liste der ausgemusterten oder zu reparierenden Geräte
  • Erinnerungen an die nächsten Termine

FAQ

Fragen zur Geräteprüfung.

Wie oft müssen Elektrowerkzeuge geprüft werden?

Es gibt keine einzelne Zahl für den gesamten Gerätepark. Die Häufigkeit hängt von der Gerätekategorie, den Arbeitsbedingungen (z.B. Baustelle vs. Büro), der Nutzungsintensität und den Empfehlungen ab. Wir legen den Zyklus bei der Inventarisierung fest.

Erhalte ich ein Dokument für den Arbeitsschutz?

Ja – ein Prüfprotokoll und ein Geräteregister mit Terminen. Dies sind Dokumente, die bei einer Kontrolle vorgelegt werden können.

Prüfen Sie Geräte auf der Baustelle?

Ja – Geräte unter schwierigen Bedingungen erfordern in der Regel häufigere Prüfungen. Den Zyklus passen wir an die tatsächliche Nutzung an.

Was passiert mit Geräten, die die Prüfung nicht bestehen?

Sie werden in eine Liste zur Reparatur oder Ausmusterung aufgenommen und erhalten keine Zulassungskennzeichnung. Dadurch gelangen sie nicht „still und heimlich“ wieder in Betrieb.

B2B-Kontakt

Vereinbaren Sie eine Geräteprüfung.

Geben Sie die Art und ungefähre Anzahl der Geräte sowie die Arbeitsbedingungen an – wir schlagen Ihnen einen Prüfzyklus und das Format des Registers vor.

Unser Prinzip: Der Prüfzyklus wird an die tatsächliche Nutzung angepasst, nicht eine einzige Zahl für alles.

Durch das Absenden des Formulars stimmen Sie der Kontaktaufnahme bezüglich Ihrer Anfrage zu. Datenschutzrichtlinie.