Wie oft müssen elektrische Messungen in einem Unternehmen durchgeführt werden?
Das Baurecht schreibt eine Kontrolle der Elektro- und Blitzschutzanlage mindestens alle 5 Jahre vor. Der Versicherer, Verwalter oder die Art des Objekts können häufigere Prüfungen verlangen – wir prüfen dies bei der Preiskalkulation und richten Erinnerungen ein.
Wer darf das Protokoll erstellen und unterschreiben?
Personen mit den erforderlichen Qualifikationen (E- und D-Zertifikate mit Messberechtigungen). Deren Umfang und Gültigkeitsdaten zeigen wir Ihnen vor Auftragserteilung – Sie haben das Recht, dies bei jedem Auftragnehmer zu überprüfen.
Können Messungen außerhalb der Geschäftszeiten oder in Etappen durchgeführt werden?
Ja – das ist Standard in Objekten, die ihren Betrieb nicht unterbrechen können. Wir legen Servicefenster fest, teilen die Untersuchungen in Etappen auf oder führen eine Kampagne Raum für Raum mit Vorankündigung durch.
Wann erhalte ich das Protokoll?
Standardmäßig bis zum Ende des nächsten Werktages nach Abschluss der Untersuchungen – als E-Protokoll, das dem Objekt im Panel zugewiesen ist, mit einer Liste der Stromkreise und Empfehlungen.
Wovon hängt der Preis der Messungen ab?
Von der Anzahl der Stromkreise und Messpunkte, der Zugänglichkeit der Verteilerschränke, der Arbeit außerhalb der Geschäftszeiten und davon, ob aktuelle Dokumentation vorhanden ist. Deshalb erstellen wir die Preisgestaltung auf Basis der Objektdaten – und halten uns daran.
Führen Sie Abnahmemessungen für neue Installationen durch?
Ja – nach Modernisierungen, Fit-outs und für neue Räumlichkeiten. Wenn wir die Installation durchgeführt haben, sind die Abnahmemessungen und die Bestandsdokumentation Teil der Realisierung.