Brandschutzvorrichtung, kein Zubehör
Not- und Evakuierungsbeleuchtung Inspektion, Messungen, Protokoll
Funktionstest nach Stromausfall, Messung der Beleuchtungsstärke auf dem Fluchtweg, Betriebszeit der Leuchten und Protokoll für das Objektbuch. Die Inspektion führen wir gemäß den Brandschutzvorschriften durch – mindestens einmal jährlich.
Notbeleuchtung ist eine Brandschutzvorrichtung – die Inspektionspflicht ergibt sich aus den Vorschriften zum Brandschutz von Gebäuden, und die erforderlichen Parameter aus Normen (u.a. PN-EN 1838).
Umfang
Was die Inspektion umfasst.
- Inventarisierung der Not- und Evakuierungsleuchten auf dem Objektplan
- Funktionstest nach simuliertem Stromausfall
- Messung der Beleuchtungsstärke auf der Achse des Fluchtwegs
- Überprüfung der autonomen Betriebszeit der Leuchten
- Bewertung der Piktogramme und Sichtbarkeit der Evakuierungszeichen
- Protokoll mit Mängelliste und Empfehlungen
- Reparaturen und Austausch von Leuchten oder Batterien nach Akzeptanz
Notfall ≠ Evakuierung
- Evakuierungsbeleuchtung beleuchtet den Fluchtweg und die Zeichen,
- Reservebeleuchtung ermöglicht das Beenden oder sichere Unterbrechen der Arbeit,
- jede Funktion wird anders geprüft – und jede muss ein Protokoll haben.
Die Norm PN-EN 1838 legt u.a. mindestens 1 lx auf der Achse des Fluchtwegs und 5 lx bei Brandschutzvorrichtungen fest.
Prozess
Von der Inventarisierung bis zum Eintrag im Objektbuch.
- InventarisierungLeuchten, Piktogramme, Objektplan.
- AusfalltestSimulierter Stromausfall des Beleuchtungsstromkreises.
- MessungenBeleuchtungsstärke auf dem Fluchtweg – Punktgitter.
- AutonomieBetriebszeit der Leuchten mit Batterien.
- ProtokollErgebnisse, Mängel, Empfehlungen, Termin der nächsten Prüfung.
- ReparaturenAustausch von Leuchten und Batterien nach Kostenakzeptanz.
Nachweis
Ein Protokoll, das bei Kontrollen standhält.
- Liste der Leuchten mit Ergebnis: funktionsfähig / nicht funktionsfähig / zu beobachten
- Messergebnisse der Beleuchtungsstärke mit Punkten auf dem Plan
- Gemessene, nicht deklarierte autonome Betriebszeit
- Empfehlungen mit Priorität und Kostenschätzung
- Termin der nächsten Inspektion im Kalender – wir erinnern Sie selbst
- Dokument bereit für die Feuerwehr, den Versicherer und den Objekteigentümer
Eine Anreise, zwei Pflichten.
Die Inspektion der Notbeleuchtung verbinden wir mit den Messungen der Elektroinstallation – weniger Zugänge zum Objekt und ein kohärenter Satz von Dokumenten.
FAQ
Fragen zur Notbeleuchtung.
Wie oft muss eine Inspektion durchgeführt werden?
Mindestens einmal jährlich – Notbeleuchtung ist eine Brandschutzvorrichtung und unterliegt Inspektionen gemäß Herstelleranleitung, nicht seltener als jährlich. Die Norm PN-EN 50172 sieht zusätzlich kurze Funktionstests im Laufe des Jahres und einen jährlichen Test der vollen Autonomiezeit vor.
Was verlangt die Norm bei Messungen?
Die PN-EN 1838 legt u.a. ein Minimum von 1 lx auf der Achse des Fluchtwegs, 0,5 lx im offenen Bereich und 5 lx bei Brandschutzeinrichtungen und Alarmpunkten fest, sowie eine Betriebsdauer von mindestens 1 Stunde. Die Messungen dokumentieren wir mit Punkten auf dem Plan.
Wovon hängt der Preis ab?
Von der Anzahl der Leuchten und Messpunkte, der Größe und Zugänglichkeit des Objekts sowie der Arbeitszeit – einige Tests lassen sich bequemer außerhalb der Geschäftszeiten durchführen. Nach Angabe der Leuchtenanzahl nennen wir Ihnen vorab eine Preisspanne.
Tauschen Sie Leuchten und Akkus aus?
Ja. Mängel aus dem Protokoll beheben wir nach Kostenakzeptanz – vom Batteriewechsel bis zur Ergänzung fehlender Leuchten inklusive Aktualisierung des Bestückungsplans.
B2B-Kontakt
Vereinbaren Sie eine Wartung der Notbeleuchtung.
Geben Sie den Objekttyp und die ungefähre Anzahl der Leuchten (falls bekannt) an – wir schlagen Ihnen einen Termin und eine Preisspanne vor.
Unser Prinzip: ein Protokoll mit Messungen und Plan, nicht nur eine Unterschrift – und wir erinnern Sie selbst an den Termin der nächsten Wartung.